Kündigungsfristen Schweiz 2026
— Übersicht für Arbeitgeber & Arbeitnehmer
Vollständige Übersicht der gesetzlichen Kündigungsfristen nach OR — mit Probezeit, Sonderfällen, Sperrfristen und häufigen Fehlern. Kostenlos.
Gesetzliche Kündigungsfristen im Überblick
Die Kündigungsfristen in der Schweiz sind im Obligationenrecht (OR Art. 335c) geregelt und richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Sie gelten für beide Parteien — Arbeitgeber und Arbeitnehmer — gleichermassen. Eine Kündigung erfolgt grundsätzlich per Ende eines Kalendermonats.
| Dienstjahr / Phase | Kündigungsfrist | Kündigung per | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Während Probezeit | 7 Tage | Jederzeit | OR Art. 335b |
| 1. Dienstjahr (nach Probezeit) | 1 Monat | Ende Kalendermonat | OR Art. 335c Abs. 1 |
| 2.–9. Dienstjahr | 2 Monate | Ende Kalendermonat | OR Art. 335c Abs. 1 |
| Ab 10. Dienstjahr | 3 Monate | Ende Kalendermonat | OR Art. 335c Abs. 1 |
💡 Wichtig: Vertraglich können die Fristen verlängert werden
Die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen. Durch schriftliche Vereinbarung können sie für beide Parteien verlängert werden. Eine Verkürzung ist nicht erlaubt (OR Art. 335c Abs. 2).
Probezeit — die Sonderregelung
Die Probezeit ist die erste Phase des Arbeitsverhältnisses und gilt als Erprobungszeitraum für beide Seiten. Sie ist in OR Art. 335b geregelt:
Gesetzliche Probezeit
1 Monat — gilt automatisch, auch ohne vertragliche Vereinbarung
Verlängerung möglich
Durch schriftliche Vereinbarung auf maximal 3 Monate verlängerbar
Kündigungsfrist in der Probezeit
7 Tage — jederzeit, kein Ende-Monats-Erfordernis
Krankheit verlängert Probezeit
Krankheitstage während der Probezeit verlängern sie entsprechend — die Probezeit "pausiert"
Sperrfristen — Wann darf der Arbeitgeber nicht kündigen?
Nach OR Art. 336c sind folgende Sperrfristen zu beachten. Eine Kündigung während einer Sperrfrist ist nichtig:
| Sperrfristgrund | Dauer der Sperrfrist |
|---|---|
| 🚫 Krankheit / Unfall | 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage im 2.–5. Jahr, 180 Tage ab 6. Jahr |
| 🚫 Schwangerschaft | Gesamte Schwangerschaft + 16 Wochen nach Geburt |
| 🚫 Militär- / Zivilschutz | Während Dienstleistung + 4 Wochen danach (bei ≥ 12 Diensttagen) |
Sonderfall: Befristete Verträge
Bei befristeten Arbeitsverträgen gelten besondere Regeln:
Automatisches Vertragsende
Befristete Verträge enden automatisch mit dem vereinbarten Datum — keine Kündigung erforderlich (OR Art. 334).
Keine ordentliche Kündigung
Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht.
Fristlose Kündigung bleibt möglich
Bei schwerwiegenden Verstössen kann auch ein befristetes Verhältnis fristlos aufgelöst werden (OR Art. 337).
Stillschweigende Verlängerung
Wird nach Ablauf weitergearbeitet ohne neue Vereinbarung, gilt das Verhältnis als unbefristet verlängert (OR Art. 334 Abs. 2).
Tipps für Arbeitgeber
✅ Frist korrekt berechnen
Die Frist beginnt am ersten des Folgemonats nach Zugang der Kündigung. Planen Sie ausreichend Vorlauf ein, besonders bei langen Fristen.
✅ Per Einschreiben senden
Der Zugang der Kündigung muss beweisbar sein. Einschreiben mit Rückschein ist Standard — E-Mail oder mündliche Kündigung sind riskant.
✅ Sperrfristen vor Kündigung prüfen
Ist der Mitarbeitende krank, schwanger oder im Militär? Eine Kündigung während Sperrfrist ist nichtig und muss nach Ablauf wiederholt werden.
✅ Freistellung schriftlich vereinbaren
Wenn Sie den Mitarbeitenden vor dem letzten Arbeitstag freistellen, halten Sie dies schriftlich fest — inklusive Lohnpflicht bis zum Ende der Frist.
Häufige Fehler bei Kündigungsfristen
⚠️ Frist ab Versanddatum berechnet
Massgeblich ist der Zugang beim Empfänger — nicht das Absendedatum. Kündigung am 30. Oktober, Zugang am 2. November → Frist beginnt am 1. Dezember.
⚠️ Kündigung nicht per Ende Monat
Ordentliche Kündigungen gelten per Ende Kalendermonat. Eine "sofortige" Kündigung mit Frist ist unwirksam — das Datum muss auf den letzten Monatstag fallen.
⚠️ Dienstjahre falsch gezählt
Das 10. Dienstjahr beginnt am Tag des 9. Jahrestages. Wer am 1. März 2016 eingetreten ist, hat ab 1. März 2025 Anspruch auf 3 Monate Frist.