Ratgeber · Swiss OR Art. 335b

Probezeit Schweiz
— Rechte, Pflichten & Kündigungsfrist

Alles zur Probezeit in der Schweiz: Gesetzliche Dauer, Verlängerung, Kündigungsfrist, Krankheit und was vertraglich nicht erlaubt ist.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ist die Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der beide Parteien die Zusammenarbeit testen können. Arbeitgeber prüfen, ob der neue Mitarbeitende zur Stelle passt; der Arbeitnehmer beurteilt, ob das Unternehmen seinen Erwartungen entspricht. Das Schweizer OR gibt dieser Phase eine klare Struktur: kürzere Kündigungsfristen, aber auch bestimmte Grenzen.

Dauer und Verlängerung der Probezeit

1 Monat

Gesetzliche Standarddauer

Gilt automatisch, auch ohne explizite Vereinbarung im Vertrag.

Max. 3 Monate

Verlängerte Probezeit

Nur durch schriftliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag möglich.

7 Tage

Kündigungsfrist

Jederzeit während der Probezeit — kein Ende-Monats-Erfordernis.

📋 OR Art. 335b — Probezeit

«Als Probezeit gilt der erste Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Durch schriftliche Abrede, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag kann die Probezeit auf höchstens drei Monate verlängert werden. Bei einer Abkürzung der Probezeit durch Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.»

Rechte während der Probezeit

Auch in der Probezeit haben beide Parteien volle gesetzliche Rechte — die Probezeit ist kein "rechtsfreier Raum":

Lohnanspruch

Der vereinbarte Lohn ist ab dem ersten Arbeitstag geschuldet — kein "Probelohn" oder Abzüge in der Probezeit.

Ferienanspruch

Ferienanspruch entsteht anteilsmässig vom ersten Arbeitstag an. Bei Austritt in der Probezeit wird der Ferienanteil ausbezahlt.

Unfallversicherung

Schutz durch die UVG-Unfallversicherung gilt ab dem ersten Arbeitstag — inklusive Berufs- und Nichtberufsunfälle.

Zeugnis

Auch bei Kündigung in der Probezeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung.

Krankheit während der Probezeit

Krankheit in der Probezeit hat zwei wichtige Konsequenzen, die viele Arbeitgeber nicht kennen:

Probezeit verlängert sich

Die Probezeit verlängert sich um die Anzahl krankheitsbedingter Abwesenheitstage (OR Art. 335b Abs. 3). Dauert die Probezeit also 1 Monat und der Arbeitnehmer ist 5 Tage krank, endet die Probezeit 5 Tage später als ursprünglich geplant.

Kündigung trotzdem möglich

Anders als nach der Probezeit gilt während der Probezeit keine Sperrfrist bei Krankheit. Der Arbeitgeber kann mit 7-tägiger Frist kündigen, auch wenn der Mitarbeitende krank ist.

Was kann nicht vereinbart werden?

⚠️ Probezeit über 3 Monate

Auch durch schriftliche Vereinbarung ist eine Probezeit von mehr als 3 Monaten nicht möglich. Solche Klauseln im Vertrag sind nichtig.

⚠️ Verkürzung der 7-Tage-Frist

Die 7-tägige Kündigungsfrist während der Probezeit ist zwingend. Sie kann nicht auf z.B. 1 oder 3 Tage verkürzt werden.

⚠️ Probezeit für befristete Kurzverträge

Bei sehr kurzen befristeten Verträgen (z.B. 2 Monate) kann eine 1-monatige Probezeit unverhältnismässig sein — die Rechtsprechung ist hier einzelfallabhängig.

Tipps für Arbeitgeber

Probezeit explizit im Vertrag regeln

Auch wenn 1 Monat gesetzlich gilt — halten Sie die Probezeit und ihre Dauer schriftlich fest. Bei Verlängerung auf 3 Monate ist die schriftliche Vereinbarung zwingend.

Lernziele in der Probezeit

Definieren Sie, was der Mitarbeitende in der Probezeit lernen und leisten soll. So haben beide Parteien klare Erwartungen und Beurteilungskriterien.

Feedback-Gespräch vor Ablauf

Führen Sie spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit ein Feedbackgespräch. Bei Unzufriedenheit haben Sie so noch Zeit für eine ordentliche Kündigung.

Häufige Fragen zur Probezeit Schweiz

Wie lang ist die gesetzliche Probezeit in der Schweiz?
Die gesetzliche Probezeit beträgt 1 Monat (OR Art. 335b Abs. 1). Sie kann durch schriftliche Vereinbarung auf maximal 3 Monate verlängert werden. Eine längere Probezeit ist nicht zulässig. Ohne vertragliche Regelung gilt automatisch 1 Monat.
Was ist die Kündigungsfrist während der Probezeit?
Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Kalendertage (OR Art. 335b Abs. 1). Sie gilt für beide Seiten gleich. Die Kündigung kann an jedem Tag der Woche erfolgen — es gibt keine Pflicht, per Ende Monat zu kündigen.
Was passiert, wenn ich in der Probezeit krank werde?
Krankheit während der Probezeit verlängert die Probezeit um die Anzahl der krankheitsbedingten Abwesenheitstage (OR Art. 335b Abs. 3). Die Probezeit "pausiert" gewissermassen bei Krankheit, Unfall oder gesetzlichen Verpflichtungen wie Militärdienst. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist während Krankheit in der Probezeit nicht gesperrt — Sperrfristen gelten erst nach der Probezeit.
Was darf in der Probezeit nicht vereinbart werden?
Eine Verlängerung über 3 Monate hinaus ist nicht möglich. Ebenso darf die 7-tägige Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Sieht ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) eine abweichende Regelung vor, gilt der GAV. Bestimmte Branchen kennen gar keine Probezeit (z.B. manche GAV-gebundene Sektoren).