Probezeit Schweiz
— Rechte, Pflichten & Kündigungsfrist
Alles zur Probezeit in der Schweiz: Gesetzliche Dauer, Verlängerung, Kündigungsfrist, Krankheit und was vertraglich nicht erlaubt ist.
Was ist die Probezeit?
Die Probezeit ist die Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der beide Parteien die Zusammenarbeit testen können. Arbeitgeber prüfen, ob der neue Mitarbeitende zur Stelle passt; der Arbeitnehmer beurteilt, ob das Unternehmen seinen Erwartungen entspricht. Das Schweizer OR gibt dieser Phase eine klare Struktur: kürzere Kündigungsfristen, aber auch bestimmte Grenzen.
Dauer und Verlängerung der Probezeit
1 Monat
Gesetzliche Standarddauer
Gilt automatisch, auch ohne explizite Vereinbarung im Vertrag.
Max. 3 Monate
Verlängerte Probezeit
Nur durch schriftliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag möglich.
7 Tage
Kündigungsfrist
Jederzeit während der Probezeit — kein Ende-Monats-Erfordernis.
📋 OR Art. 335b — Probezeit
«Als Probezeit gilt der erste Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Durch schriftliche Abrede, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag kann die Probezeit auf höchstens drei Monate verlängert werden. Bei einer Abkürzung der Probezeit durch Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.»
Rechte während der Probezeit
Auch in der Probezeit haben beide Parteien volle gesetzliche Rechte — die Probezeit ist kein "rechtsfreier Raum":
Lohnanspruch
Der vereinbarte Lohn ist ab dem ersten Arbeitstag geschuldet — kein "Probelohn" oder Abzüge in der Probezeit.
Ferienanspruch
Ferienanspruch entsteht anteilsmässig vom ersten Arbeitstag an. Bei Austritt in der Probezeit wird der Ferienanteil ausbezahlt.
Unfallversicherung
Schutz durch die UVG-Unfallversicherung gilt ab dem ersten Arbeitstag — inklusive Berufs- und Nichtberufsunfälle.
Zeugnis
Auch bei Kündigung in der Probezeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung.
Krankheit während der Probezeit
Krankheit in der Probezeit hat zwei wichtige Konsequenzen, die viele Arbeitgeber nicht kennen:
Probezeit verlängert sich
Die Probezeit verlängert sich um die Anzahl krankheitsbedingter Abwesenheitstage (OR Art. 335b Abs. 3). Dauert die Probezeit also 1 Monat und der Arbeitnehmer ist 5 Tage krank, endet die Probezeit 5 Tage später als ursprünglich geplant.
Kündigung trotzdem möglich
Anders als nach der Probezeit gilt während der Probezeit keine Sperrfrist bei Krankheit. Der Arbeitgeber kann mit 7-tägiger Frist kündigen, auch wenn der Mitarbeitende krank ist.
Was kann nicht vereinbart werden?
⚠️ Probezeit über 3 Monate
Auch durch schriftliche Vereinbarung ist eine Probezeit von mehr als 3 Monaten nicht möglich. Solche Klauseln im Vertrag sind nichtig.
⚠️ Verkürzung der 7-Tage-Frist
Die 7-tägige Kündigungsfrist während der Probezeit ist zwingend. Sie kann nicht auf z.B. 1 oder 3 Tage verkürzt werden.
⚠️ Probezeit für befristete Kurzverträge
Bei sehr kurzen befristeten Verträgen (z.B. 2 Monate) kann eine 1-monatige Probezeit unverhältnismässig sein — die Rechtsprechung ist hier einzelfallabhängig.
Tipps für Arbeitgeber
✅ Probezeit explizit im Vertrag regeln
Auch wenn 1 Monat gesetzlich gilt — halten Sie die Probezeit und ihre Dauer schriftlich fest. Bei Verlängerung auf 3 Monate ist die schriftliche Vereinbarung zwingend.
✅ Lernziele in der Probezeit
Definieren Sie, was der Mitarbeitende in der Probezeit lernen und leisten soll. So haben beide Parteien klare Erwartungen und Beurteilungskriterien.
✅ Feedback-Gespräch vor Ablauf
Führen Sie spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit ein Feedbackgespräch. Bei Unzufriedenheit haben Sie so noch Zeit für eine ordentliche Kündigung.