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Swiss OR Art. 319 ff. konform

Arbeitsvertrag Schweiz
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Was ist ein Arbeitsvertrag nach Schweizer Recht?

Der Arbeitsvertrag ist das zentrale Dokument jedes Arbeitsverhältnisses in der Schweiz. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und basiert auf dem Obligationenrecht (OR Art. 319–362). Für Schweizer KMU ist ein schriftlicher, OR-konformer Arbeitsvertrag unerlässlich — sowohl für die Rechtssicherheit als auch für ein klares Arbeitsverhältnis.

Gesetzliche Grundlagen (Swiss OR)

  • OR Art. 319–320: Definition und Abschluss des Arbeitsvertrags
  • OR Art. 321–321e: Pflichten des Arbeitnehmers
  • OR Art. 322–322d: Lohnzahlung, Gratifikation, Provisionen
  • OR Art. 329–329f: Ferienberechtigung und Urlaub
  • OR Art. 335–335b: Kündigungsfristen und Probezeit
  • ArG (Arbeitsgesetz): Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Schutzbestimmungen

Was muss ein Arbeitsvertrag enthalten?

Ein vollständiger Arbeitsvertrag für ein Schweizer KMU sollte folgende Punkte regeln:

Namen und Adressen beider Parteien
Stellenbezeichnung und Aufgaben
Arbeitsbeginn (und ggf. Enddatum bei Befristung)
Arbeitsort und Arbeitszeitmodell
Lohn: Monatslohn oder Stundenlohn
Ferienanspruch (mind. 4 Wochen gesetzlich)
Kündigungsfristen nach Dienstjahren
Probezeit (standard: 1 Monat, max. 3 Monate)
Überstundenregelung
Verweis auf Personalreglement

Häufige Fehler — was Sie vermeiden sollten

⚠️ Keine Probezeit vereinbart

Ohne vertragliche Probezeit gilt automatisch 1 Monat. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass sie bis zu 3 Monate vereinbaren können.

⚠️ Falsche Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Fristen (1–3 Monate je nach Dienstjahr) können vertraglich verlängert, nicht aber verkürzt werden (OR Art. 335c).

⚠️ Stundenlohn ohne 13. Monatslohn-Regelung

Bei Stundenlohn wird der Ferienanspruch oft als Prozentsatz auf dem Lohn ausgewiesen. Fehlt diese Regelung, kommt es zu Unklarheiten.

⚠️ Kein Verweis auf das Personalreglement

Falls ein Personalreglement existiert, sollte es im Vertrag erwähnt und dem Mitarbeitenden übergeben werden, damit es verbindlich wird.

Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag Schweiz

Welche Mindestangaben muss ein Schweizer Arbeitsvertrag enthalten?
Gemäss OR Art. 319 ff. muss ein Arbeitsvertrag mindestens enthalten: Namen der Parteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Funktion/Aufgaben, Lohn (inkl. allfällige Zulagen), Arbeitszeit und Ferienanspruch. Schriftlichkeit ist nicht zwingend, aber dringend empfohlen.
Gilt ein mündlicher Arbeitsvertrag in der Schweiz?
Ja, mündliche Arbeitsverträge sind nach Schweizer Recht grundsätzlich gültig (OR Art. 320 Abs. 1). Im Streitfall ist jedoch der Nachweis schwierig. Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten und ist Standard-Empfehlung für alle KMU.
Was ist die gesetzliche Probezeit in der Schweiz?
Die gesetzliche Probezeit beträgt einen Monat (OR Art. 335b Abs. 1). Sie kann per Vertrag auf maximal drei Monate verlängert werden. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage.
Kann ich einen befristeten Arbeitsvertrag in der Schweiz abschliessen?
Ja. Befristete Verträge enden automatisch mit dem vereinbarten Datum ohne Kündigung (OR Art. 334). Eine stillschweigende Verlängerung macht das Verhältnis unbefristet. Mehrfache Befristungen können als missbräuchlich gelten.

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