Zur Startseite
Swiss OR & ArG konform

Praktikumsvertrag Schweiz
— Vorlage & Rechte

Erstellen Sie einen rechtssicheren Praktikumsvertrag für Ihr KMU — mit klaren Lernzielen, Entschädigungsregelung und korrekten Arbeitnehmerrechten. Als PDF, sofort.

Jetzt erstellen →

Das Praktikum im Schweizer Recht

Ein Praktikum ist in der Schweiz rechtlich kein eigenständiges Vertragsverhältnis. Je nach Ausgestaltung gilt ein Praktikum als Einzelarbeitsvertrag nach OR Art. 319 ff., als Ausbildungsvertrag oder — bei echten Schulpraktika — als lernrechtliches Verhältnis. Für Schweizer KMU bedeutet das: Wer einen Praktikanten beschäftigt, sollte die Rechte und Pflichten klar schriftlich regeln.

Der Schweizer Gesetzgeber kennt keinen spezifischen "Praktikumsvertrag" — was das Verhältnis ausmacht, ist der Ausbildungscharakter: Lernziele, Begleitung und Wissensvermittlung stehen im Vordergrund. Fehlt dieser Charakter, liegt faktisch ein reguläres Arbeitsverhältnis vor.

Was gehört in einen Praktikumsvertrag?

Parteien & Dauer

Name, Adresse, Startdatum, Enddatum (befristet)

Lernziele

Konkrete Kompetenzen und Erfahrungen, die vermittelt werden sollen

Tätigkeitsbeschreibung

Aufgaben, Abteilung, Betreuungsperson

Entschädigung

Monatsbetrag oder Stundensatz — klar und schriftlich festlegen

Arbeitszeit

Wochenstunden, Arbeitsort, Homeoffice-Regelung falls relevant

Ferienanspruch

Mind. 4 Wochen nach OR Art. 329a (20 Arbeitstage)

Probezeit

Empfohlen: 1–2 Wochen mit kürzerer Kündigungsfrist

Zeugnis / Bestätigung

Anspruch auf Praktikumsbestätigung und ggf. qualifiziertes Zeugnis

Unterschied: Praktikum vs. reguläres Arbeitsverhältnis

MerkmalPraktikumReguläre Stelle
HauptzweckLernen & Erfahrung sammelnArbeitsleistung gegen Lohn
DauerBefristet (3–12 Monate)Unbefristet oder befristet
EntschädigungTiefer, Lerncharakter überwiegtMarktüblicher Lohn
LernzieleExplizit definiertNicht erforderlich
OR-SchutzGilt grundsätzlichGilt vollumfänglich

Entschädigung im Praktikum — was ist angemessen?

Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn in der Schweiz. Für Praktika haben sich jedoch folgende Orientierungswerte etabliert:

Pflichtpraktikum (Schule/Uni)

CHF 0–800/Monat — der Ausbildungscharakter überwiegt, eine Entschädigung ist nicht zwingend

Freiwilliges Praktikum

CHF 800–1'500/Monat — gute Praxis für Absolventen und Berufseinsteiger

Graduiertenpraktikum

CHF 1'500–3'000/Monat — für Hochschulabsolventen mit klarem Tätigkeitsprofil

Häufige Fehler beim Praktikumsvertrag

⚠️ Kein schriftlicher Vertrag

Ohne Vertrag können Entschädigung, Dauer und Lernziele im Streitfall nicht belegt werden. Dies gilt auch für Praktika.

⚠️ Kein Lernziel definiert

Fehlen Lernziele, ist das Praktikum faktisch ein reguläres Arbeitsverhältnis — mit allen damit verbundenen Rechten (Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung etc.).

⚠️ Mehrfache Verlängerung

Ein Praktikum, das mehrfach verlängert oder nach einer Pause wiederholt wird, kann als missbräuchlich oder als faktisches Dauerbeschäftigungsverhältnis eingestuft werden.

⚠️ Ferien nicht geregelt

Auch Praktikanten haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr. Fehlt die Regelung, gelten die gesetzlichen Mindestansprüche.

Häufige Fragen zum Praktikumsvertrag Schweiz

Braucht ein Praktikum in der Schweiz immer einen schriftlichen Vertrag?
Gesetzlich ist kein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben. Da jedoch das OR auf Praktikumsverhältnisse anwendbar ist, empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag dringend — er schützt beide Parteien, legt Lernziele fest und klärt die Entschädigungsfrage von Anfang an.
Muss ein Praktikant in der Schweiz entlöhnt werden?
Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn in der Schweiz. Jedoch ist ein unentgeltliches Praktikum nur zulässig, wenn ein echter Lerninhalt im Vordergrund steht (z.B. Schulpraktikum). Bei gewerbsmässiger Beschäftigung ohne Ausbildungscharakter gilt das OR — der Praktikant hat Anspruch auf einen marktüblichen Lohn. Ein symbolisches "Taschengeld" bei echten Praktika ist üblich, aber je nach Vereinbarung auch eine faire Entschädigung.
Wie lange darf ein Praktikum in der Schweiz dauern?
Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer. Üblich sind 3–12 Monate. Bei mehrfacher Verlängerung oder dauerhafter Beschäftigung als "Praktikant" kann das Verhältnis als normales Arbeitsverhältnis qualifiziert werden. Mehrfach befristete Praktikumsverträge ohne echten Ausbildungsinhalt können missbräuchlich sein.
Gelten für Praktikanten die gleichen Rechte wie für Festangestellte?
Grundsätzlich ja: Das OR und das ArG gelten auch für Praktikumsverhältnisse. Praktikanten haben Anspruch auf Ferien (mind. 4 Wochen), Unfallversicherung (UVG), Krankentaggeldversicherung (bei entsprechender Betriebsregelung) und ein Arbeitszeugnis. Ausnahmen gelten für echte Schulpraktika.

Jetzt Praktikumsvertrag erstellen

Rechtssicherer Praktikumsvertrag nach Swiss OR — mit Lernzielen, Entschädigungsregelung und Ferienanspruch. Als PDF, sofort einsatzbereit.

Jetzt erstellen — CHF 15 →