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Swiss OR Art. 330a konform

Arbeitszeugnis Schweiz
— Vorlage & Formulierungen

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Das Arbeitszeugnis im Schweizer Recht

Das Arbeitszeugnis ist in der Schweiz durch OR Art. 330a geregelt und stellt ein wichtiges Rechtsdokument dar. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis — unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Ablauf oder einvernehmliche Auflösung endet. Als Arbeitgeber sind Sie zur Ausstellung verpflichtet.

Gesetzliche Grundlage: OR Art. 330a

OR Art. 330a — Zeugnis

«Der Arbeitnehmer kann jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht. Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.»

Was gehört in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Personalien

Name, Geburtsdatum, Adresse (sofern relevant)

Anstellungsdauer

Genaues Eintrittsdatum und letzter Arbeitstag

Funktion & Aufgaben

Berufsbezeichnung und wesentliche Tätigkeiten

Leistungsbeurteilung

Qualität der Arbeit, Fachwissen, Zuverlässigkeit

Sozialverhalten

Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten

Kundenverhalten

Falls relevant: Umgang mit Kunden und Dritten

Schlussformel

Bedauern, Dank und Zukunftswünsche

Ort, Datum, Unterschrift

Rechtsgültige Unterzeichnung durch Befugten

Formulierungsbeispiele nach Leistungsstufe

Stufe: Sehr gut

"stets zu unserer vollsten Zufriedenheit""ausgezeichnete Leistungen""hervorragendes Fachwissen"

Stufe: Gut

"zu unserer vollen Zufriedenheit""gute Leistungen""solides Fachwissen"

Stufe: Befriedigend

"zu unserer Zufriedenheit""angemessene Leistungen""grundlegende Kenntnisse"

Häufige Fehler beim Arbeitszeugnis

⚠️ Versteckte Negativformulierungen

Die sogenannte "Zeugnissprache" ist bekannt. "Er hat sich bemüht" klingt positiv, bedeutet aber im Zeugniskontext: ungenügende Leistung. Solche Formulierungen können angefochten werden.

⚠️ Zeugnis verweigert oder verzögert

Eine unbegründete Verweigerung oder erhebliche Verzögerung kann zu Schadenersatzforderungen führen. Das Zeugnis sollte zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden.

⚠️ Fehlendes Datum / fehlende Unterschrift

Ein Arbeitszeugnis ohne Datum oder Unterschrift ist formal unvollständig und kann vom Mitarbeitenden zurückgewiesen werden.

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Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis Schweiz

Muss ich als Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Ja. Gemäss OR Art. 330a hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch kann nicht wegbedungen werden. Das Zeugnis ist zeitnah auszustellen — eine Verweigerung kann zu Schadenersatzpflichten führen.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis?
Ein einfaches Zeugnis bestätigt nur Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich eine Beurteilung von Leistung und Verhalten. Der Arbeitnehmer kann wählen — auf Wunsch ist immer das qualifizierte Zeugnis auszustellen.
Was bedeutet "wohlwollend und wahrheitsgetreu"?
Das Schweizer Recht verlangt, dass Arbeitszeugnisse wahr und wohlwollend formuliert sind. Das heisst: Die Inhalte müssen der Wahrheit entsprechen, aber so formuliert sein, dass sie das berufliche Fortkommen des Mitarbeitenden nicht unnötig erschweren. Negative Fakten dürfen nicht verschwiegen, aber auch nicht übergewichtet werden.
Kann ein Mitarbeiter sein Arbeitszeugnis anfechten?
Ja. Ein Mitarbeiter kann ein inhaltlich falsches oder schuldhaft negatives Zeugnis gerichtlich anfechten und eine Korrektur verlangen. Daher ist es wichtig, Formulierungen sorgfältig zu wählen. Ein vorformuliertes, OR-konformes Template schützt Arbeitgeber vor Rechtsstreitigkeiten.

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