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ArG Art. 46 konform

Stundenzettel Vorlage Schweiz
— Excel & PDF

Rechtssichere Arbeitszeiterfassung für Schweizer KMU — gesetzeskonform nach ArG Art. 46. Einfach, vollständig und sofort einsatzbereit.

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💡 Tipp: Die Arbeitszeitregelung ist Bestandteil unseres Arbeitsvertrags — dort legen Sie Arbeitszeit, Überstunden und Erfassungspflicht verbindlich fest.

Warum braucht Ihr KMU einen Stundenzettel?

In der Schweiz sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Die Rechtsgrundlage findet sich im Arbeitsgesetz (ArG Art. 46): Arbeitgeber müssen Verzeichnisse über die Arbeits- und Ruhezeiten der Beschäftigten führen und diese den zuständigen Behörden auf Verlangen vorlegen. Fehlt eine ordnungsgemässe Zeiterfassung, drohen Bussen und Auflagen durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Für KMU geht es dabei nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Ein gut geführter Stundenzettel schützt beide Seiten: Der Arbeitgeber kann Überstunden korrekt abrechnen, Ferien und Abwesenheiten transparent nachweisen und im Streitfall auf vollständige Unterlagen zurückgreifen. Der Arbeitnehmer hat seinerseits eine klare Grundlage für die Lohnabrechnung und kann allfällige Differenzen belegen.

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitszeiterfassung

  • ArG Art. 46: Pflicht zur Führung von Arbeitszeitverzeichnissen
  • ArGV 1 Art. 73: Inhalt und Form der Aufzeichnungen
  • ArGV 1 Art. 73a: Ausnahmeregelung für Vertrauensarbeitszeit bei leitenden Angestellten
  • OR Art. 321c: Regelung von Überstunden und deren Abgeltung
  • OR Art. 958f: Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren (buchhalterische Relevanz)
  • Mindestaufbewahrung: 5 Jahre gemäss ArG Art. 46

Was muss ein Stundenzettel enthalten?

Ein vollständiger und gesetzeskonformer Stundenzettel für Schweizer KMU sollte mindestens folgende Informationen dokumentieren:

Name und Vorname des Mitarbeitenden
Datum (täglich)
Arbeitsbeginn und Arbeitsende
Pausenzeiten (Beginn und Ende)
Effektive Nettostunden pro Tag
Überstunden (plus/minus Saldo)
Abwesenheiten: Ferien, Krankheit, Unfall, Feiertage
Monatssumme der Arbeitsstunden
Unterschrift Mitarbeitender und Vorgesetzter
Abrechnungsperiode (Monat/Jahr)

Arbeitszeitgrenzen in der Schweiz

Das Arbeitsgesetz legt klare Grenzen für die wöchentliche Höchstarbeitszeit fest, die im Stundenzettel überwacht werden müssen:

Höchstarbeitszeit Industrie & Büro

45 Stunden pro Woche (ArG Art. 9 Abs. 1). Überschreitungen sind nur unter engen Voraussetzungen erlaubt.

Höchstarbeitszeit übrige Betriebe

50 Stunden pro Woche (ArG Art. 9 Abs. 2). Gilt für Detailhandel, Gastronomie, Landwirtschaft u.a.

Ruhezeiten

Mindestens 11 zusammenhängende Stunden zwischen zwei Arbeitsperioden (ArG Art. 15a). Mittagspause: min. 30 Min. ab 7 Std. Arbeitszeit.

Überstunden

Überstunden sind grundsätzlich mit Lohn oder Freizeit zu kompensieren (OR Art. 321c). Die vertragliche Regelung ist entscheidend.

Excel vs. PDF — Welches Format passt für Ihr KMU?

Beide Formate haben ihre Berechtigung — je nach Unternehmensgrösse und IT-Infrastruktur empfehlen sich unterschiedliche Ansätze:

Excel-Stundenzettel

  • Automatische Berechnung von Stunden und Salden
  • Einfache Anpassung an Betriebszeiten
  • Monatsübersicht automatisch berechnet
  • Ideal für Betriebe mit variablen Arbeitszeiten

PDF-Stundenzettel

  • Druckfertig, professionelles Layout
  • Fälschungssicher nach Unterzeichnung
  • Ideal für Archivierung und Behörden
  • Geeignet für manuelle Erfassung

Vertrauensarbeitszeit — Ausnahme von der Erfassungspflicht

Für bestimmte Mitarbeitende — insbesondere höhere Kader und Fachkräfte mit grosser Entscheidungsautonomie — kann eine Vereinbarung über Vertrauensarbeitszeit getroffen werden (ArGV 1 Art. 73a). In diesem Fall entfällt die detaillierte Zeiterfassung. Die Vereinbarung muss jedoch schriftlich festgehalten werden, idealerweise im Arbeitsvertrag oder einem Zusatz dazu. Wichtig: Auch bei Vertrauensarbeitszeit bleiben die Ruhezeit- und Überzeitregelungen des ArG grundsätzlich bestehen.

Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitregelung erstellen

Ein vollständiger Arbeitsvertrag regelt auch die Arbeitszeiterfassung, Überstundenregelung und allfällige Vertrauensarbeitszeit.

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Häufige Fragen zur Arbeitszeiterfassung Schweiz

Sind Arbeitgeber in der Schweiz verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen?
Ja. Gemäss ArG Art. 46 (Arbeitsgesetz) sind Arbeitgeber verpflichtet, Verzeichnisse über die Arbeits- und Ruhezeiten der Mitarbeitenden zu führen und diese den Behörden auf Verlangen vorzulegen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Kadermitarbeitende mit Vertrauensarbeitszeit (ArGV 1 Art. 73a).
Was muss ein Stundenzettel in der Schweiz enthalten?
Ein gesetzeskonformer Stundenzettel muss folgende Angaben enthalten: Name des Mitarbeitenden, Datum, tägliche Arbeitszeiten (Beginn und Ende), Pausenzeiten, effektive Arbeitszeit pro Tag, Überstunden sowie Abwesenheiten (Ferien, Krankheit, Unfall). Zusätzlich empfiehlt sich eine Unterschrift des Mitarbeitenden zur Bestätigung.
Wie lange müssen Stundenzettel in der Schweiz aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrungspflicht für Arbeitszeitaufzeichnungen beträgt gemäss ArG Art. 46 mindestens 5 Jahre. Aus buchhalterischen Gründen (OR Art. 958f) empfiehlt sich eine Aufbewahrung von 10 Jahren, insbesondere wenn die Stundenlöhne direkt mit der Buchhaltung verknüpft sind.
Welche Mitarbeitenden sind von der Arbeitszeiterfassung befreit?
Gemäss ArGV 1 Art. 73a können Arbeitgeber für höhere leitende Angestellte, Wissenschaftler und andere Arbeitnehmer mit grosser Entscheidungsfreiheit eine Vereinbarung über Vertrauensarbeitszeit abschliessen. Diese Mitarbeitenden sind dann von der Pflicht zur detaillierten Stundenzeiterfassung befreit. Die Vereinbarung muss schriftlich festgehalten werden.

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Ergänzen Sie Ihren Stundenzettel mit einem rechtssicheren Arbeitsvertrag — inkl. Arbeitszeitregelung, Überstunden und Ferienanspruch.

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