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Steuerkonform · SSK-Muster

Spesenreglement KMU Schweiz
— Muster & Vorlage

Mit einem genehmigten Spesenreglement sparen Ihr KMU und Ihre Mitarbeitenden Steuern — und Sie reduzieren den Verwaltungsaufwand erheblich.

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Was ist ein Spesenreglement?

Ein Spesenreglement ist ein internes Unternehmensreglement, das regelt, welche beruflich bedingten Auslagen Mitarbeitende erstattet bekommen und in welcher Form (Pauschal oder Effektiv). Es definiert Kategorien, Höchstbeträge und das Verfahren zur Spesenabrechnung. Ein vollständiges, von der kantonalen Steuerbehörde genehmigtes Spesenreglement ist für Schweizer KMU eines der wichtigsten steuerlichen Optimierungsinstrumente.

Ohne schriftliches Spesenreglement müssen alle Spesenentschädigungen im Lohnausweis ausgewiesen werden. Mit einem genehmigten Reglement hingegen können Pauschalspesen steuerfrei ausgerichtet werden — ein erheblicher Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermassen. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) stellt Muster-Spesenreglemente zur Verfügung, die als Basis für das eigene KMU-Reglement dienen können.

Gesetzliche Grundlagen

  • OR Art. 327a: Arbeitgeber muss notwendige Auslagen ersetzen
  • OR Art. 327b: Pauschale Spesenentschädigung möglich, wenn ausreichend
  • DBG Art. 17: Steuerfreie Spesenvergütungen bei Arbeitnehmern
  • StHG Art. 7: Kantonale Regelungen zur Spesenbesteuerung
  • Lohnausweis-Wegleitung (SSK): Ziffer 13 — Spesenentschädigungen
  • SSK-Kreisschreiben Nr. 25: Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen und Spesen

Pauschalspesen vs. Effektivspesen — Was ist besser?

✅ Pauschalspesen

  • Fixer Monatsbetrag — keine Belege nötig
  • Steuerfrei bei genehmigtem Reglement
  • Geringer administrativer Aufwand
  • Planungssicherheit für Unternehmen
  • Höheres Netto für Mitarbeitende

📋 Effektivspesen

  • Nur tatsächliche Auslagen werden erstattet
  • Jeder Beleg muss eingereicht werden
  • Fair bei sehr unregelmässigem Aufwand
  • Kein Genehmigungsverfahren nötig
  • Höherer administrativer Aufwand

Was muss ein Spesenreglement enthalten?

Ein vollständiges Spesenreglement für ein Schweizer KMU sollte folgende Bereiche abdecken:

Geltungsbereich: welche Mitarbeitenden sind eingeschlossen
Reisespesen: Bahn (1. oder 2. Klasse), Auto (km-Entschädigung)
Verpflegungsspesen: Frühstück, Mittag, Abendessen (Pauschalen)
Übernachtungsspesen: Maximalbetrag pro Nacht
Repräsentationsspesen: Kundenessen, Geschäftsessen
Homeoffice-Pauschale: monatlicher Fixbetrag
Telekommunikation: Mobiltelefon, Internet-Pauschale
Auslandsspesen: Sonderregelungen und Währungsausgleich
Abrechnungsverfahren: Formular, Frist, Genehmigung
Unterschriften: Arbeitgeber und ggf. Steuerbehörde

Typische Pauschalsätze in der Schweiz

Die SSK-Muster-Spesenreglemente empfehlen folgende Pauschalsätze als Orientierung (Stand 2024, kantonale Abweichungen möglich):

Mittagessen auswärts

CHF 15–25 pro Mahlzeit pauschal, wenn der Mitarbeitende nicht zum gewöhnlichen Arbeitsort zurückkehren kann.

Autokilometer

CHF 0.70 pro km (privates Fahrzeug für berufliche Zwecke). Kantonale Sätze können leicht abweichen.

Repräsentationsspesen

Monatlich CHF 100–500 pauschal für Kader und Aussendienstmitarbeitende, abhängig von der Funktion.

Homeoffice

CHF 50–150 pro Monat pauschal für Büromaterial und anteilige Raumkosten bei regelmässigem Homeoffice.

Genehmigungsverfahren bei der Steuerbehörde

Um den maximalen steuerlichen Vorteil zu erzielen, empfiehlt sich die Einreichung des Spesenreglements bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung. Das Verfahren ist unkompliziert: Das unterzeichnete Reglement wird mit einem formlosen Gesuch eingereicht und in der Regel innert weniger Wochen genehmigt. Die Genehmigung gilt solange, bis das Reglement geändert wird. Ein einmal genehmigtes Reglement muss bei jeder Änderung erneut eingereicht werden.

Mit dem genehmigten Spesenreglement müssen die darin geregelten Pauschalspesen nicht mehr im Lohnausweis unter Ziffer 13 deklariert werden. Dies vereinfacht die Lohnabrechnung erheblich und schafft Klarheit gegenüber den Mitarbeitenden.

💡 Spesenreglement als Teil des Personalreglements

Viele KMU integrieren das Spesenreglement direkt in ihr Personalreglement als eigenes Kapitel. Das hat Vorteile: Alle HR-Regelungen sind in einem Dokument gebündelt, die Unterzeichnung durch den Mitarbeitenden erfolgt einmalig, und das Genehmigungsverfahren kann zusammen abgewickelt werden. Unser Personalreglement-Builder berücksichtigt Spesenregelungen als optionales Kapitel.

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Häufige Fragen zum Spesenreglement Schweiz

Braucht mein KMU ein offizielles Spesenreglement?
Ein schriftliches Spesenreglement ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber aus steuerlicher Sicht dringend empfohlen. Ein von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigtes Spesenreglement erlaubt die steuerfreie Auszahlung von Pauschalspesen. Ohne genehmigtes Reglement müssen alle Spesenentschädigungen einzeln belegt werden — ein erheblicher Verwaltungsaufwand.
Was ist der Unterschied zwischen Pauschalspesen und Effektivspesen?
Bei Effektivspesen werden nur die tatsächlich anfallenden und belegten Auslagen erstattet. Bei Pauschalspesen zahlt der Arbeitgeber einen fixen monatlichen Betrag — unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Pauschalspesen sind steuerfrei, wenn ein von der Steuerbehörde genehmigtes Spesenreglement vorliegt. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) hat Muster-Spesenreglemente erarbeitet, die als Orientierung dienen.
Welche Spesenarten können im Spesenreglement geregelt werden?
Ein Spesenreglement kann folgende Kategorien abdecken: Reisespesen (Bahn, Auto, Flug), Verpflegungsspesen (Mittagessen auswärts), Repräsentationsspesen (Kundenessen, Geschäftsessen), Telekommunikationsspesen (Homeoffice, Mobiltelefon), Material- und Büromittelspesen, sowie Auslandsspesen. Für jede Kategorie kann entweder ein Pauschalbetrag oder eine Effektiverstattung festgelegt werden.
Muss ein Spesenreglement von der Steuerbehörde genehmigt werden?
Eine Genehmigung ist nicht zwingend erforderlich, aber steuerlich vorteilhaft. Mit einem genehmigten Spesenreglement können Pauschalspesen steuerfrei ausgerichtet werden und müssen nicht im Lohnausweis deklariert werden. Ohne Genehmigung empfiehlt die Steuerbehörde, die ausgerichteten Pauschalspesen im Lohnausweis unter Ziffer 13 zu vermerken — was de facto einer Genehmigungspflicht gleichkommt, wenn man Diskussionen vermeiden will.

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